Schadenersatzpflicht


Eine Worttrennung gefunden

Scha · den · er · satz · pflicht

Das Wort Scha­den­er­satz­pflicht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Scha­den­er­satz­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Scha­den­er­satz­pflicht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Schadenersatzpflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, einem Geschädigten für erlittene Schäden finanziell oder materiell Ersatz zu leisten. Diese Pflicht entsteht in der Regel durch gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Vereinbarungen, wenn eine Person einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig Schaden zufügt. Der Begriff setzt sich aus den Komponenten „Schaden“ (negative Beeinträchtigung) und „Ersatzpflicht“ (Verpflichtung, diesen Schaden auszugleichen) zusammen. Es handelt sich um ein zentrales Element des Zivilrechts, das darauf abzielt, die wirtschaftlichen Folgen eines Schadens zu beseitigen und die betroffene Person zu entschädigen.

Beispielsatz: Die Schadenersatzpflicht tritt ein, wenn jemand durch sein Verhalten einen anderen geschädigt hat.

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