schadenersatzpflichtig


Eine Worttrennung gefunden

scha · den · er · satz · pflich · tig

Das Wort scha­den­er­satz­pflich­tig besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort scha­den­er­satz­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "scha­den­er­satz­pflich­tig" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "schadenersatzpflichtig" ist ein Adjektiv und setzt sich aus den Bestandteilen "Schadenersatz" und "pflichtig" zusammen. Es beschreibt den Zustand oder die Verpflichtung, für entstandene Schäden einen Ausgleich oder Ersatz zu leisten. Wenn eine Person oder Institution als schadenersatzpflichtig gilt, bedeutet dies, dass sie rechtlich dazu verpflichtet ist, eine angemessene Entschädigung für einen verursachten Schaden zu zahlen. Oft kommt dieser Begriff im Kontext von Haftungsfragen, z. B. in Vertrags- oder Deliktsrecht, vor.

Beispielsatz: Im Falle eines Schadens ist der Verursacher schadensersatzpflichtig.

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