schadenersatzpflichtige


Eine Worttrennung gefunden

scha · den · er · satz · pflich · ti · ge

Das Wort scha­den­er­satz­pflich­ti­ge besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort scha­den­er­satz­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "scha­den­er­satz­pflich­ti­ge" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "schadenersatzpflichtige" ist ein Adjektiv und leitet sich von den Begriffen "Schadenersatz" und "pflichtig" ab. Es beschreibt Personen oder Institutionen, die verpflichtet sind, einen aus einem Schaden entstandenen Verlust zu ersetzen. Die Pflicht zum Schadenersatz kann aus rechtlichen Aspekten, wie Verträgen oder Delikten, resultieren. In der Regel wird die schadenersatzpflichtige Person aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer Verantwortung für den entstandenen Schaden in Anspruch genommen. Dieses Wort wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, insbesondere in Fällen, die Schadensersatzansprüche betreffen.

Beispielsatz: Im Falle eines Unfalls kann die schadenersatzpflichtige Partei zur Verantwortung gezogen werden.

Vorheriger Eintrag: schadenersatzpflichtig
Nächster Eintrag: schadenersatzpflichtigem

 

Zufällige Wörter: allgemeinbildende bedauerlichem Gleichrichtung Herrenzimmers Überflutung