schadenersatzpflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

scha · den · er · satz · pflich · ti · gen

Das Wort scha­den­er­satz­pflich­ti­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort scha­den­er­satz­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "scha­den­er­satz­pflich­ti­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Schadenersatzpflichtigen" beschreibt eine Person oder eine Institution, die verpflichtet ist, Schadenersatz zu leisten. Es handelt sich um die pluralisierte Form des Adjektivs "schadenersatzpflichtig", das die Eigenschaft hat, für verursachte Schäden finanziell aufzukommen. Diese Verpflichtung kann aus gesetzlichen Regelungen oder vertraglichen Vereinbarungen entstehen und betrifft oft Situationen, in denen ein Verlust oder eine Beeinträchtigung zu ersetzen ist. Der Begriff spielt eine wichtige Rolle im rechtlichen Bereich, insbesondere im Zivilrecht.

Beispielsatz: Die schadenersatzpflichtigen Parteien müssen die vereinbarten Entschädigungen fristgerecht leisten.

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