schadenersatzpflichtiger


Eine Worttrennung gefunden

scha · den · er · satz · pflich · ti · ger

Das Wort scha­den­er­satz­pflich­ti­ger besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort scha­den­er­satz­pflich­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "scha­den­er­satz­pflich­ti­ger" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Schadenersatzpflichtiger“ bezeichnet eine Person oder Entität, die rechtlich verpflichtet ist, für einen verursachten Schaden Wiedergutmachung zu leisten. Diese Pflicht entsteht oft aus unerlaubten Handlungen oder vertraglichen Verpflichtungen, wenn die schadensverursachende Partei für den erlittenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann. In der deutschen Rechtssprache setzt sich das Wort aus „Schadenersatz“ (die Entschädigung für Schäden) und „pflichtig“ (verpflichtet sein) zusammen und beschreibt somit jemanden, der zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist. Diese rechtliche Verantwortung ist ein zentraler Aspekt des Schadensrechts.

Beispielsatz: Der schadenersatzpflichtige Verursacher muss für die entstandenen Schäden aufkommen.

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