Scheinselbstständigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Schein · selbst · stän · dig · keit

Das Wort Schein­selbst­stän­dig­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schein­selbst­stän­dig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schein­selbst­stän­dig­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Scheinselbstständigkeit bezeichnet eine Form der Beschäftigung, bei der eine Person formal als Selbstständiger tätig ist, tatsächlich jedoch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeitet. In diesem Fall besteht eine enge Bindung an einen Auftraggeber, oft ohne die typischen Freiheiten und Risiken einer echten Selbstständigkeit. Häufig sind scheinselbstständige Personen in einer langfristigen Zusammenarbeit mit einem einzigen Unternehmen tätig, wodurch sie nicht die rechtlichen Vorteile und Absicherungen genießen, die echte Selbstständige haben. Dies kann sowohl für die Betroffenen als auch für die Unternehmen rechtliche Konsequenzen haben.

Beispielsatz: Scheinselbstständigkeit kann zu rechtlichen Problemen führen, wenn die Grenzen zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung nicht klar eingehalten werden.

Vorheriger Eintrag: Scheinselbständigkeit
Nächster Eintrag: scheinst

 

Zufällige Wörter: erstattenden Lagerausverkauf nackiger spezifizierendes überblendender