Scheinselbständigen


Eine Worttrennung gefunden

Schein · selb · stän · di · gen

Das Wort Schein­selb­stän­di­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schein­selb­stän­di­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schein­selb­stän­di­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Scheinselbständigen“ beschreibt eine Person, die formal als Selbstständiger oder Freiberufler arbeitet, tatsächlich jedoch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht, ohne die damit verbundenen Rechte und Pflichten wie ein Angestellter zu haben. Der Begriff ist zusammengesetzt aus „schein“- und „selbstständig“. Der Zusatz „schein“ deutet auf die Illusion oder Täuschung von Selbstständigkeit hin, obwohl die Person durch ihren Arbeitsvertrag, Erbringung von Dienstleistungen oder Weisungsgebundenheit stark an einen Auftraggeber gebunden ist. Scheinselbstständigkeit kann rechtliche und steuerliche Folgen sowohl für die Betroffenen als auch für die Unternehmen haben, die sie beschäftigen.

Beispielsatz: Viele Unternehmen versuchen, die rechtlichen Risiken zu vermeiden, indem sie Scheinselbständige einstellen, obwohl diese eigentlich als Angestellte gelten sollten.

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