Schenkungssteuer


Eine Worttrennung gefunden

Schen · kungs · steu · er

Das Wort Schen­kungs­steu­er besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schen­kungs­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schen­kungs­steu­er" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Schenkungssteuer ist eine Abgabe, die auf den Wert von Geschenken erhoben wird, die von einer Person an eine andere übertragen werden, ohne dass dafür eine Gegenleistung erfolgt. Diese Steuer zählt zu den Erbschafts- und Schenkungssteuern und soll sicherstellen, dass auch unentgeltliche Vermögensübertragungen staatlich erfasst und besteuert werden. Die Höhe der Schenkungssteuer kann je nach Wert des Geschenks und Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem variieren. Es gibt Freibeträge, die je nach Beziehung unterschiedlich sind, wodurch nahen Angehörigen in der Regel höhere Freigrenzen gewährt werden.

Beispielsatz: Bei der Übertragung von Vermögenswerten an Dritte fällt unter bestimmten Umständen eine Schenkungssteuer an.

Vorheriger Eintrag: Schenkungen
Nächster Eintrag: Schenkungssteuern

 

Zufällige Wörter: gefaxte hautengem schlagwettergeschütztem Spannfedern vollbringendes