Schenkungssteuern


Eine Worttrennung gefunden

Schen · kungs · steu · ern

Das Wort Schen­kungs­steu­ern besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schen­kungs­steu­ern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schen­kungs­steu­ern" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Schenkungssteuern beziehen sich auf die steuerlichen Abgaben, die bei der Übertragung von Vermögenswerten oder Rechten durch Schenkung anfallen. Solche Steuern werden im Allgemeinen erhoben, wenn ein Geschenk von einer Person an eine andere gegeben wird, ohne dass eine unmittelbare Gegenleistung erfolgt. In vielen Ländern gibt es Freibeträge oder spezifische Regelungen, die die Höhe der Schenkungssteuer beeinflussen. Die Form „Schenkungssteuern“ ist im Plural, da sie auf mehrere Arten oder Fälle von Schenkungssteuern hinweist.

Beispielsatz: Die Schenkungssteuern müssen beim Erwerb eines Vermögenswertes von einem Verwandten berücksichtigt werden.

Vorheriger Eintrag: Schenkungssteuer
Nächster Eintrag: Schenkungsurkunde

 

Zufällige Wörter: angeschnauztes Gleichmaßes großbäuerlichen pflasterndem schockiertem