Schenkungsurkunde


Eine Worttrennung gefunden

Schen · kungs · ur · kun · de

Das Wort Schen­kungs­ur­kun­de besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schen­kungs­ur­kun­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schen­kungs­ur­kun­de" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Schenkungsurkunde ist ein rechtliches Dokument, das die Übertragung von Eigentum oder Vermögen von einer Person (dem Schenker) an eine andere Person (den Beschenkten) festhält. Sie dokumentiert die freiwillige und unentgeltliche Zuwendung und ist häufig notwendig, um die Schenkung rechtlich abzusichern und nachzuweisen. In vielen Rechtsordnungen muss eine Schenkungsurkunde bestimmten formalen Anforderungen genügen, um gültig zu sein, wie beispielsweise in schriftlicher Form oder der Beurkundung durch einen Notar. Das Wort setzt sich aus "Schenkung" und "Urkunde" zusammen und beschreibt somit das schriftliche Zeugnis einer Schenkung.

Beispielsatz: Die Schenkungsurkunde wurde liebevoll verfasst, um das Geschenk offiziell zu bestätigen.

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