Schiffseigner


Eine Worttrennung gefunden

Schiffs · eig · ner

Das Wort Schiffs­eig­ner besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schiffs­eig­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schiffs­eig­ner" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Schiffseigner ist eine Person oder eine juristische Person (z. B. ein Unternehmen), die Eigentum an einem oder mehreren Schiffen hat. Der Begriff beschreibt somit denjenigen, der rechtlich für das Schiff verantwortlich ist und Nutzungsrechte sowie Pflichten hat. Schiffseigner können in verschiedenen Bereichen tätig sein, wie z. B. in der Handelsflotte, im Frachtverkehr oder im Freizeitbereich. Das Wort setzt sich aus „Schiff“ und „Eigner“ zusammen, wobei „Eigner“ die spezifische Form des Besitzers beschreibt, der aktiv im Besitz des Schiffs ist.

Beispielsatz: Der Schiffseigner plant, sein neues Frachtschiff in den kommenden Wochen zu commissionieren.

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