Schloßherren


Eine Worttrennung gefunden

Schloß · her · ren

Das Wort Schloß­her­ren besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schloß­her­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schloß­her­ren" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Schloßherren sind die Besitzer oder Eigentümer eines Schlosses. Sie sind in der Regel wohlhabend und haben das Schloss entweder geerbt, gekauft oder erbaut. Die Schloßherren übernehmen die Verantwortung für die Instandhaltung des Schlosses und sind oft auch die Verwalter des dazugehörigen Grundstücks. Sie haben die Aufsicht über das Personal im Schloss und sind für die Organisation von Veranstaltungen und den Erhalt der historischen Bausubstanz zuständig.

Beispielsatz: Die Schloßherren veranstalteten ein prächtiges Fest in ihren historischen Mauern.

Vorheriger Eintrag: Schlossherren
Nächster Eintrag: Schlossherrin

 

Zufällige Wörter: Abiturquoten Abschieberecht ankettenden einzureichen Wiederwahl