Schubhäftlinge


Eine Worttrennung gefunden

Schub · häft · lin · ge

Das Wort Schub­häft­lin­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schub­häft­lin­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schub­häft­lin­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Schubhäftlinge sind Personen, die inhaftiert werden, um eine Abschiebung aus einem Land durchzuführen. Diese Form des Begriffs „Schubhäftling“ leitet sich von „Schub“ ab, was im Kontext des Aufenthaltsrechts einen Zwang zur Ausreise bedeutet, und „Häftling“, was auf die Inhaftierung hinweist. Schubhäftlinge befinden sich in der Regel in speziellen Einrichtungen, bis ihre Abschiebung vollzogen wird. Diese Maßnahme wird oft unter rechtlichen und humanitären Aspekten kontrovers diskutiert.

Beispielsatz: Die Schubhäftlinge wurden zur genaueren Überprüfung an die zuständigen Behörden übergeben.

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