Schubhäftling


Eine Worttrennung gefunden

Schub · häft · ling

Das Wort Schub­häft­ling besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schub­häft­ling trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schub­häft­ling" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Schubhäftling ist eine Person, die in Haft genommen wurde, um in ein anderes Land abgeschoben zu werden. Oft handelt es sich um Ausländer, die rechtlich gegen ihren Aufenthalt in einem Land kämpfen. Der Begriff setzt sich aus "Schub", was im Kontext der Abschiebung für Druck oder Zwang steht, und "Häftling", einem Begriff für jemanden, der gefangen gehalten wird, zusammen. In der Regel wird dieser Zustand als vorübergehend betrachtet, bis die Abschiebung vollzogen wird. Schubhäftlinge sind oft in speziellen Einrichtungen untergebracht, die auf diese Art der Haft spezialisiert sind.

Beispielsatz: Der Schubhäftling wurde in einem sicheren Abschiebezentrum untergebracht.

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