Schubhaft


Eine Worttrennung gefunden

Schub · haft

Das Wort Schub­haft besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schub­haft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schub­haft" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Schubhaft bezeichnet eine Form der Inhaftierung, die in Deutschland im Rahmen des Ausländerrechts angewendet wird. Sie dient dazu, Personen, die eine Ausreisepflicht haben, vorübergehend festzuhalten, um die Ausreise durchzusetzen. Schubhaft kann angeordnet werden, wenn die betroffene Person sich der Abschiebung entzieht oder identitätsrechtliche Fragen ungeklärt sind. Die Dauer der Schubhaft ist begrenzt und unterliegt bestimmten rechtlichen Regelungen, die sicherstellen sollen, dass die Inhaftierten menschenwürdig behandelt werden.

Beispielsatz: Die Schubhaft dient dazu, Personen bis zur Klärung ihres Aufenthaltsstatus vorübergehend festzuhalten.

Vorheriger Eintrag: Schubfaches
Nächster Eintrag: Schubhäftling

 

Zufällige Wörter: Molukken Ohrmarken Regenrinnen unbiegsamerem Wohnsilos