Schubhäftlings


Eine Worttrennung gefunden

Schub · häft · lings

Das Wort Schub­häft­lings besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schub­häft­lings trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schub­häft­lings" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Schubhäftlings“ ist die Genitiv-Form des substantivierten Begriffs „Schubhäftling“. Ein Schubhäftling bezeichnet eine Person, die im Rahmen eines Schubverfahrens inhaftiert wird, oft im Kontext von Abschiebungen oder denuitlichen Maßnahmen. Diese Menschen befinden sich in einer besonderen Rechtslage, da sie meist aufgrund fehlender Aufenthaltsgenehmigung festgehalten werden. Die Unterbringung kann in speziellen Einrichtungen oder Abschiebezentren erfolgen, bis eine Entscheidung über ihre rechtliche Situation getroffen wird.

Beispielsatz: Der Schubhäftling wurde in ein sicheres Zentrum gebracht.

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