Schuldrechte


Eine Worttrennung gefunden

Schuld · rech · te

Das Wort Schuld­rech­te besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schuld­rech­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schuld­rech­te" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Schuldrechte bezeichnen im deutschen Recht eine Kategorie von Rechten, die aus Schuldverhältnissen resultieren. Sie betreffen die Ansprüche, die eine Person (Gläubiger) an eine andere (Schuldner) hat, typischerweise im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen. Diese Rechte ermöglichen es dem Gläubiger, von dem Schuldner eine Leistung, wie beispielsweise die Zahlung eines Geldbetrags oder die Erbringung einer Dienstleistung, einzufordern. Die Schuldrechte sind zentral im Zivilrecht und regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für gegenseitige Leistungen zwischen Parteien. Der Begriff setzt sich aus „Schuld“ (Verpflichtung) und „Rechte“ (Ansprüche) zusammen.

Beispielsatz: Die Schuldrechte regeln die rechtlichen Ansprüche zwischen Gläubiger und Schuldner.

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