Schulpflichten


Eine Worttrennung gefunden

Schul · pflich · ten

Das Wort Schul­pflich­ten besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schul­pflich­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schul­pflich­ten" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Schulpflichten (Plural von Schulpflicht): Die Schulpflichten sind im deutschen Bildungssystem gesetzlich festgelegte Verpflichtungen, denen Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter nachkommen müssen. Die Schulpflichten beinhalten unter anderem die regelmäßige Teilnahme am Unterricht, das Einhalten der Schulordnung und die Erfüllung schulischer Aufgaben. Schulpflichtige Kinder müssen in der Regel vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr die Schule besuchen. Während dieser Zeit müssen sie ihre Schulpflichten erfüllen, um eine angemessene Bildung zu erhalten und eine gute Grundlage für ihre Zukunft zu legen.

Beispielsatz: Die Schulpflichten der Schüler beinhalten regelmäßige Anwesenheit und aktives Mitwirken im Unterricht.

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