schulpflichtig


Eine Worttrennung gefunden

schul · pflich · tig

Das Wort schul­pflich­tig besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort schul­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "schul­pflich­tig" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Schulpflichtig bedeutet, dass eine Person die gesetzliche Verpflichtung hat, eine Schule zu besuchen. Das Wort gehört zur Grundform "schulpflichtig" und beschreibt den Zustand oder die Eigenschaft einer Person, die das schulpflichtige Alter erreicht hat und daher zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet ist. Die genaue Altersgrenze für die Schulpflicht kann dabei von Land zu Land unterschiedlich sein. In Deutschland beträgt die Schulpflicht in der Regel neun Jahre und beginnt mit dem vollendeten 6. Lebensjahr.

Beispielsatz: Alle Kinder in Deutschland sind schulpflichtig, sobald sie das fünfte Lebensjahr vollendet haben.

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