Schutzbefohlener


Eine Worttrennung gefunden

Schutz · be · foh · le · ner

Das Wort Schutz­be­foh­le­ner besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schutz­be­foh­le­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schutz­be­foh­le­ner" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Schutzbefohlener“ ist ein Substantiv und bezeichnet eine Person, die unter dem Schutz oder der Obhut einer anderen steht, häufig in einem rechtlichen oder sozialen Kontext. Der Begriff leitet sich von „Schutz“ und „befohlen“ ab, wobei „befohlen“ hier in der Bedeutung von „anvertraut“ verstanden werden kann. Schutzbefohlene sind oft Kinder, Betreute oder Personen, die aufgrund ihrer Lebensumstände Hilfestellung benötigen. Der Begriff verdeutlicht die Verantwortung des Schutzgebers, der verpflichtet ist, das Wohl des Schutzbefohlenen zu wahren.

Beispielsatz: Der Sozialarbeiter hat die Verantwortung, den Schutzbefohlenen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen.

Vorheriger Eintrag: Schutzbefohlenen
Nächster Eintrag: schutzbefohlenes

 

Zufällige Wörter: Hirntumor jobbt klischeehafter Temposündern zerspringe