schutzbefohlenes


Eine Worttrennung gefunden

schutz · be · foh · le · nes

Das Wort schutz­be­foh­le­nes besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort schutz­be­foh­le­nes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "schutz­be­foh­le­nes" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Schutzbefohlenes“ ist ein Substantiv im Neutrum und leitet sich von dem Verb „befohlen“ ab. Es beschreibt eine Person, meist ein Kind oder einen Jugendlichen, der unter dem Schutz und der Verantwortung eines Erwachsenen steht, beispielsweise eines Erziehungsberechtigten oder eines Vormunds. „Schutzbefohlenes“ wird häufig in rechtlichen Kontexten verwendet, um das Verhältnis zwischen dem Schutzberechtigten und dem Verantwortlichen zu kennzeichnen. Der Begriff hebt die besondere Fürsorgepflicht hervor, die die verantwortliche Person gegenüber dem Schutzbefohlenen hat.

Beispielsatz: Das Jugendamt hat das Schutzbefohlenes in Obhut genommen, um seine Sicherheit zu gewährleisten.

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