Schwarzhändlerin


Eine Worttrennung gefunden

Schwarz · händ · le · rin

Das Wort Schwarz­händ­le­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schwarz­händ­le­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schwarz­händ­le­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Schwarzhändlerin ist eine weibliche Person, die heimlich mit illegalen Waren handelt. Dabei nutzt sie die Dunkelheit des Schwarzmarktes aus, um ihre Aktivitäten vor dem Gesetz zu verbergen. Als Schwarzhändlerin ist sie in der Regel sehr geschickt, um sich unauffällig zu verhalten und nicht von den Behörden entdeckt zu werden. Diese Tätigkeit ist illegal und kann sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen nach sich ziehen.

Beispielsatz: Die Schwarzhändlerin verkaufte geheime Ware in den Schatten der Stadt.

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