Schwarzhändlerinnen


Eine Worttrennung gefunden

Schwarz · händ · le · rin · nen

Das Wort Schwarz­händ­le­rin­nen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schwarz­händ­le­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schwarz­händ­le­rin­nen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Schwarzhändlerinnen sind weibliche Personen, die illegal mit Waren handeln, ohne dafür Steuern zu zahlen oder die erforderlichen Genehmigungen zu besitzen. Sie betreiben den Handel auf dem Schwarzmarkt, der im Gegensatz zum regulären Markt steht. Dort werden häufig Warengüter gehandelt, deren Erwerb oder Verkauf gesetzlich eingeschränkt oder verboten ist. Schwarzhändlerinnen verstoßen somit gegen die geltenden Gesetze und können mit Strafen belegt werden. Der Begriff "Schwarzhändlerinnen" besteht aus der Grundform "Schwarz­händlerin" mit dem Pluralzeichen "en".

Beispielsatz: Die Polizei hat mehrere Schwarzhändlerinnen festgenommen, die mit illegalen Waren handelten.

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