Schöffengericht


Eine Worttrennung gefunden

Schöf · fen · ge · richt

Das Wort Schöf­fen­ge­richt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schöf­fen­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schöf­fen­ge­richt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Schöffengericht ist ein Gericht, das aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen besteht. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die nicht juristisch ausgebildet sind, aber an der Rechtsprechung beteiligt werden, insbesondere in Strafverfahren. Sie bringen ihre Lebenserfahrung ein und entscheiden gemeinsam mit dem Berufsrichter über Schuld und Strafe. Das Schöffengericht ist eine Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland und soll die Bürgernähe und Mitwirkung an der Rechtsprechung fördern. Es behandelt hauptsächlich weniger schwere Straftaten.

Beispielsatz: Das Schöffengericht entscheidet über Strafsachen in erster Instanz und setzt sich aus Berufsrichtern und Laienrichtern zusammen.

Vorheriger Eintrag: Schöffen
Nächster Eintrag: Schöffengerichte

 

Zufällige Wörter: Feldsaison kalendarische Lichtbrechungsvermögens Menopause Trachtenträger