Schöffengerichte


Eine Worttrennung gefunden

Schöf · fen · ge · rich · te

Das Wort Schöf­fen­ge­rich­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schöf­fen­ge­rich­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schöf­fen­ge­rich­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Schöffengerichte sind in Deutschland Gerichte in Strafsachen, bei denen neben einem Berufsrichter auch ehrenamtliche Laienrichter, die Schöffen, über Schuld oder Unschuld sowie das Strafmaß entscheiden. Schöffengerichte sind für die Verhandlung von weniger schweren Straftaten zuständig und sollen die Meinungsvielfalt der Gesellschaft bei der Rechtsprechung widerspiegeln. Schöffen werden alle fünf Jahre aus der Bevölkerung gewählt. Sie vertreten keine spezifischen Berufsgruppen, sondern sollen als „Menschen aus dem Volk“ die Rechtsprechung mitgestalten. Schöffengerichte sind ein wichtiges Element der deutschen Strafjustiz.

Beispielsatz: Schöffengerichte spielen eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem, indem sie Bürger in die Rechtsprechung einbeziehen.

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