Sicherungsübereignung


Eine Worttrennung gefunden

Si · che · rungs · über · eig · nung

Das Wort Si­che­rungs­über­eig­nung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Si­che­rungs­über­eig­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Si­che­rungs­über­eig­nung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Sicherungsübereignung bezeichnet ein rechtliches Konstrukt, bei dem ein Eigentümer einer beweglichen Sache diese vorübergehend an einen Gläubiger übereignet, um eine Forderung abzusichern. Der Eigentümer bleibt jedoch in der Regel im Besitz der Sache und kann sie weiter nutzen. Bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses, wie beispielsweise der Nichterfüllung einer Zahlung, hat der Gläubiger das Recht, die Sache zu verwerten. Der Begriff kombiniert die Wörter „Sicherung“, was den Schutz einer Forderung ausdrückt, und „Übereignung“, was den Eigentumsübergang beschreibt. Die Sicherungsübereignung ist häufig Bestandteil von Kreditsicherheiten im Wirtschaftsrecht.

Beispielsatz: Die Sicherungsübereignung des Fahrzeugs garantiert dem Kreditgeber zusätzliches Sicherheiten.

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