Sorgepflicht


Eine Worttrennung gefunden

Sor · ge · pflicht

Das Wort Sor­ge­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Sor­ge­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Sor­ge­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Sorgepflicht bezeichnet die rechtliche Verantwortung einer Person, für das Wohl einer anderen Person oder einer bestimmten Sache zu sorgen. Es handelt sich dabei um eine Pflicht, die in vielen Bereichen des Lebens besteht, wie beispielsweise der elterlichen Sorgepflicht, der Sorgepflicht eines Betreuers oder der allgemeinen Sorgepflicht gegenüber Tieren. Diese Pflicht beinhaltet, dass man die notwendigen Maßnahmen ergreift, um das Wohl und die Bedürfnisse der betroffenen Person oder Sache zu schützen und zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Sorgepflicht der Eltern umfasst die Verantwortung für das Wohl und die Entwicklung ihrer Kinder.

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