Sozialhilferecht


Eine Worttrennung gefunden

So · zi · al · hil · fe · recht

Das Wort So­zi­al­hil­fe­recht besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort So­zi­al­hil­fe­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "So­zi­al­hil­fe­recht" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Sozialhilferecht regelt die finanzielle Unterstützung für bedürftige Personen in Deutschland. Es umfasst verschiedene Leistungen, wie etwa die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder auch Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Das Sozialhilferecht legt die Voraussetzungen fest, unter denen jemand Anspruch auf Unterstützung hat, sowie die Höhe und die Dauer der Leistungen. Es stellt sicher, dass Menschen in Notlagen ein menschenwürdiges Leben führen können und ihnen ein gewisser Lebensstandard zugesichert wird.

Beispielsatz: Das Sozialhilferecht sorgt dafür, dass bedürftige Menschen in unserer Gesellschaft angemessene Unterstützung erhalten.

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