Sozialversicherungspflicht


Eine Worttrennung gefunden

So · zi · al · ver · si · che · rungs · pflicht

Das Wort So­zi­al­ver­si­che­rungs­pflicht besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort So­zi­al­ver­si­che­rungs­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "So­zi­al­ver­si­che­rungs­pflicht" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Sozialversicherungspflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, sich in den sozialen Sicherungssystemen zu versichern. Sie betrifft in der Regel Arbeitnehmer und bestimmte Gruppen von Selbstständigen, die aufgrund ihrer Einkünfte, Beschäftigungsverhältnisse oder der Anzahl der Arbeitsstunden in die Sozialversicherung einbezogen werden müssen. Diese Pflicht umfasst die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das Wort setzt sich aus den Begriffen „Sozialversicherung“, die verschiedene staatliche Absicherungen umfasst, und „Pflicht“, die die gesetzliche Notwendigkeit ausdrückt, zusammen. Es handelt sich hierbei um ein Nomen im Singular.

Beispielsatz: Die neue Regelung zur Beschäftigung führt dazu, dass viele Arbeitnehmer nun sozialversicherungspflichtig sind.

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