sozialversicherungspflichtig


Eine Worttrennung gefunden

so · zi · al · ver · si · che · rungs · pflich · tig

Das Wort so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „sozialversicherungspflichtig“ beschreibt einen Status, bei dem eine Person verpflichtet ist, in die sozialen Sicherungssysteme einzuzahlen. Dies betrifft insbesondere Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Beschäftigung Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen haben, wie beispielsweise Altersrente, Krankenversicherung oder Arbeitslosengeld. Der Begriff setzt sich aus „sozialversicherung“ und dem Adjektiv „pflichtig“ zusammen, wobei letzteres auf die gesetzliche Verpflichtung hinweist, diese Beiträge zu leisten. Sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten sind meist in einem regulären Arbeitsverhältnis verankert und unterliegen bestimmten gesetzlichen Bestimmungen.

Beispielsatz: Die neue Arbeitsstelle ist sozialversicherungspflichtig und bietet somit umfassende Leistungen für die Mitarbeiter.

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