sozialversicherungspflichtige


Eine Worttrennung gefunden

so · zi · al · ver · si · che · rungs · pflich · ti · ge

Das Wort so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge besteht aus 10 Silben.

Wieso sollte man das Wort so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge" 9 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Sozialversicherungspflichtige" ist ein Adjektiv, das sich auf Personen bezieht, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung verpflichtet sind. Diese Verpflichtung umfasst in der Regel Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Einkommens sozialversicherungsbeitragspflichtig sind, sowie bestimmte Selbstständige. Personen, die als sozialversicherungspflichtig gelten, haben Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen, wie etwa Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das Wort setzt sich aus dem Nomen "Sozialversicherung" und dem Adjektiv "pflichtig" zusammen, was die gesetzliche Notwendigkeit der Beitritts zur Sozialversicherung beschreibt.

Beispielsatz: Alle Beschäftigten in Deutschland unterliegen der sozialversicherungspflichtigen Abgaben, vorausgesetzt, sie verdienen über der geringfügigen Einkommensgrenze.

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