sozialversicherungspflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

so · zi · al · ver · si · che · rungs · pflich · ti · gen

Das Wort so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen besteht aus 10 Silben.

Wieso sollte man das Wort so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen" 9 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „sozialversicherungspflichtigen“ ist die Adjektivform des Substantivs „Sozialversicherungspflicht“. Es bezeichnet Personen, die aufgrund ihrer Beschäftigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet sind. Dies betrifft meist Arbeitnehmer in bestimmten Beschäftigungsverhältnissen, die somit Anspruch auf soziale Sicherung wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung haben. Die Form „sozialversicherungspflichtigen“ wird in diesem Kontext häufig im Genitiv oder Dativ Plural verwendet, um die Zugehörigkeit oder die Verpflichtung zur Sozialversicherung zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Viele Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgegangen.

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