sozialversicherungspflichtiger


Eine Worttrennung gefunden

so · zi · al · ver · si · che · rungs · pflich · ti · ger

Das Wort so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ger besteht aus 10 Silben.

Wieso sollte man das Wort so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ger" 9 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ist eine Person, die laut Gesetz verpflichtet ist, in die Sozialversicherung einzuzahlen. Dadurch erhält sie Ansprüche auf diverse Sozialleistungen wie Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Form des Wortes "sozialversicherungspflichtiger" ist ein adjektivischer Kompositum, gebildet aus den Substantiven "Sozialversicherung" und "Pflicht". Es beschreibt eine Person, die dieser Pflicht nachkommen muss.

Beispielsatz: Jeder Arbeitnehmer ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig und muss daher Beiträge zur Sozialversicherung leisten.

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