Spionageprozeß


Eine Worttrennung gefunden

Spio · na · ge · pro · zeß

Das Wort Spio­na­ge­pro­zeß besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Spio­na­ge­pro­zeß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Spio­na­ge­pro­zeß" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Spionageprozeß“ bezeichnet ein rechtliches Verfahren, das im Zusammenhang mit der Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung von Spionagehandlungen steht. Dabei handelt es sich um Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen, die oft sicherheitsrelevante Aspekte betreffen. Der Prozess kann sowohl Zivil- als auch Strafverfahren umfassen, abhängig von der Schwere der Vorwürfe und den betroffenen Personen. Der Begriff setzt sich aus „Spionage“, der heimlichen Beschaffung von Geheimnissen, und „Prozeß“, einem juristischen Verfahren, zusammen. Die Handlung impliziert häufig politische, militärische oder wirtschaftliche Motivationen und kann internationale Dimensionen annehmen.

Beispielsatz: Der Spionageprozeß zog viel öffentliche Aufmerksamkeit auf sich und wirft Fragen zur nationalen Sicherheit auf.

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