spruchberechtigt


Eine Worttrennung gefunden

spruch · be · rech · tigt

Das Wort spruch­be­rech­tigt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort spruch­be­rech­tigt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "spruch­be­rech­tigt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "spruchberechtigt" besteht aus den beiden Bestandteilen "Spruch" und "berechtigt". "Spruch" bezieht sich auf eine Äußerung oder Aussage, während "berechtigt" bedeutet, dass jemand das Recht oder die Erlaubnis hat, etwas zu tun oder zu sagen. Es beschreibt also eine Person oder eine Gruppe, die dazu befugt ist, sich zu äußern, beispielsweise in Form von Urteilen, Entscheidungen oder Stellungnahmen. Es handelt sich um die Steigerungsform; die Grundform ist "spruchberechtigt".

Beispielsatz: Nur die Mitglieder des Vereins sind spruchberechtigt bei der Entscheidung über Satzungsänderungen.

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