Sprungrevision


Eine Worttrennung gefunden

Sprung · re · vi · si · on

Das Wort Sprung­re­vi­si­on besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Sprung­re­vi­si­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Sprung­re­vi­si­on" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Sprungrevision ist ein juristischer Begriff aus dem deutschen Rechtswesen. Sie bezeichnet eine Form der Revision, die es ermöglicht, in bestimmten Fällen direkt zu einer höheren Instanz zu gelangen, ohne dass eine vorherige Überprüfung durch eine Zwischeninstanz erforderlich ist. Diese Maßnahme wird vor allem in der Strafrechtspflege eingesetzt, um gravierende Rechtsfragen, die grundsätzliche Bedeutung haben, zügig und effizient zu klären. Die Sprungrevision ist somit ein Instrument, um Rechtsmittel schnell und direkt bei höchsten Gerichten einzulegen, was die Rechtssicherheit und -uniformität unterstützen kann.

Beispielsatz: Die Sprungrevision ermöglicht es, in bestimmten Fällen direkt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, ohne den normalen Instanzenweg zu beschreiten.

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