Staatsangehörigen


Eine Worttrennung gefunden

Staats · an · ge ·· ri · gen

Das Wort Staats­an­ge­hö­ri­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­an­ge­hö­ri­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­an­ge­hö­ri­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Staatsangehörigen" beschreibt Personen, die die Staatsbürgerschaft eines bestimmten Landes haben. Dabei handelt es sich um die Pluralform der Bezeichnung "Staatsangehöriger". Ein Staatsangehöriger ist eine Person, die die Zugehörigkeit zu einem Staat durch Geburt oder durch Erwerb der Staatsbürgerschaft besitzt. Dies ermöglicht bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber dem betreffenden Staat, wie beispielsweise das Recht auf Wahl, Sozialleistungen oder Schutz durch die staatlichen Institutionen. Staatsangehörige sind somit Mitglieder einer bestimmten Nationalität und zeigen eine rechtliche Zugehörigkeit zum Staat auf.

Beispielsatz: Die Staatsangehörigen haben das Recht, an Wahlen teilzunehmen.

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