Staatsangehörigkeitsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Staats · an · ge ·· rig · keits · recht

Das Wort Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Staatsangehörigkeitsrecht regelt die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat. Es betrifft die Frage, welcher Staat einer Person die Staatsangehörigkeit erteilt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Das Staatsangehörigkeitsrecht umfasst Regelungen zur Einbürgerung, zur Verlust der Staatsangehörigkeit, zur Doppelstaatsangehörigkeit und zur Beibehaltung der Staatsangehörigkeit bei Heirat oder Geburt im Ausland. In Deutschland wird das Staatsangehörigkeitsrecht im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt.

Beispielsatz: Das Staatsangehörigkeitsrecht regelt, wer die Staatsbürgerschaft eines Landes erwerben kann.

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