Staatsangehörigkeitsrechts


Eine Worttrennung gefunden

Staats · an · ge ·· rig · keits · rechts

Das Wort Staats­an­ge­hö­rig­keits­rechts besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­an­ge­hö­rig­keits­rechts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­an­ge­hö­rig­keits­rechts" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Staatsangehörigkeitsrechts" bezieht sich auf das Rechtssystem, das die Staatsangehörigkeit regelt. Es handelt sich um das substantivierte Adjektiv "staatsangehörigkeitsrechtlich", das im Genitiv Singular steht. Das Staatsangehörigkeitsrecht besteht aus verschiedenen Gesetzen und Bestimmungen, die definieren, wer die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Landes besitzt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Es regelt unter anderem die Bedingungen für die Erlangung und den Verlust der Staatsangehörigkeit, die Rechte und Pflichten von Staatsangehörigen sowie die Einbürgerung.

Beispielsatz: Das Staatsangehörigkeitsrecht regelt die Kriterien für den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit.

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