Staatsanwälten


Eine Worttrennung gefunden

Staats · an · wäl · ten

Das Wort Staats­an­wäl­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­an­wäl­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­an­wäl­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Wortbeschreibung für "Staatsanwälten" lautet wie folgt: "Staatsanwälten" ist der Dativ Plural von "Staatsanwalt". Ein Staatsanwalt ist eine juristische Berufsbezeichnung für eine Person, die als Vertreter der öffentlichen Anklage in Strafverfahren agiert. Staatsanwälte sind Teil der Justiz und haben die Aufgabe, Straftaten zu verfolgen und vor Gericht anzuklagen. Die Form "Staatsanwälten" wird verwendet, wenn man über mehrere Staatsanwälte spricht und ihnen etwas zuweist oder über sie informiert.

Beispielsatz: Die Staatsanwälten ermitteln in einem bedeutenden Korruptionsfall.

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