Staatsanwaltschaft


Eine Worttrennung gefunden

Staats · an · walt · schaft

Das Wort Staats­an­walt­schaft besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­an­walt­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­an­walt­schaft" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Staatsanwaltschaft ist eine Institution des öffentlichen Rechts, die für die Verfolgung von Straftaten zuständig ist. Sie leitet Ermittlungsverfahren, erhebt Anklage vor Gericht und vertritt die Interessen des Staates in Strafsachen. Die Staatsanwaltschaft agiert unabhängig, unterliegt aber dem Recht und den gesetzlichen Vorgaben. Sie hat die Aufgabe, Beweise zu sichern und für die rechtmäßige Durchführung des Verfahrens zu sorgen. In Deutschland zum Beispiel ist sie Teil der Judikative und arbeitet eng mit der Polizei und den Gerichten zusammen. Die Grundform dieses Wortes ist “Staatsanwaltschaft”, ein Zusammensetzung aus "Staat" und "Anwaltschaft".

Beispielsatz: Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts auf Betrug.

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