Staatsanwaltschaften


Eine Worttrennung gefunden

Staats · an · walt · schaf · ten

Das Wort Staats­an­walt­schaf­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­an­walt­schaf­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­an­walt­schaf­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Staatsanwaltschaften“ ist der Plural von „Staatsanwaltschaft“ und bezeichnet die Institutionen, die für die strafrechtliche Verfolgung von Straftaten zuständig sind. In Deutschland und vielen anderen Ländern übernehmen Staatsanwaltschaften die Aufgabe, Ermittlungen einzuleiten, Anklagen zu erheben und die öffentlichen Interessen im Strafprozess zu vertreten. Sie agieren unabhängig, sind jedoch der Rechtsprechung unterstellt. Die Staatsanwaltschaften spielen eine entscheidende Rolle im Justizsystem und tragen zur Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit bei, indem sie sicherstellen, dass Straftaten verfolgt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden.

Beispielsatz: Die Staatsanwaltschaften sind für die Verfolgung von Straftaten und die Sicherstellung der Rechtssicherheit zuständig.

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