staatsanwaltschaftlich


Eine Worttrennung gefunden

staats · an · walt · schaft · lich

Das Wort staats­an­walt­schaft­lich besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort staats­an­walt­schaft­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "staats­an­walt­schaft­lich" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "staatsanwaltschaftlich" ist ein Adjektiv, das die Zugehörigkeit zur Staatsanwaltschaft beschreibt. Es setzt sich aus "Staatsanwaltschaft" und der Endung "-lich" zusammen, die eine Eigenschaft oder Zuordnung ausdrückt. In einem rechtlichen Kontext bezieht sich der Begriff auf Handlungen, Maßnahmen oder Überprüfungen, die in der Verantwortung oder im Interesse der Staatsanwaltschaft stehen. Beispielhafte Verwendung findet sich in Formulierungen wie "staatsanwaltschaftliche Ermittlungen" oder "staatsanwaltschaftliche Anklage".

Beispielsatz: Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führten zu neuen Beweisen im Fall.

Vorheriger Eintrag: Staatsanwaltschaften
Nächster Eintrag: staatsanwaltschaftliche

 

Zufällige Wörter: Diätempfehlung Handlungsoptionen Kabelprobleme Minen substituiertet