Staatsbeamte


Eine Worttrennung gefunden

Staats · be · am · te

Das Wort Staats­be­am­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­be­am­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­be­am­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Staatsbeamte sind Angestellte des öffentlichen Dienstes, die in verschiedenen staatlichen Institutionen tätig sind. Sie nehmen administrative, juristische oder planerische Aufgaben wahr und tragen zur Umsetzung von Gesetzen und politischen Entscheidungen bei. Der Begriff setzt sich aus „Staat“ (der politischen Einheit) und „Beamte“ (eine Person, die im Dienst des Staates steht) zusammen. Die Form „Staatsbeamte“ ist der Plural von „Staatsbeamter“, was die männliche Grundform bezeichnet. Die Tätigkeit ist oft durch besondere Rechte und Pflichten sowie durch eine Dienstverpflichtung geprägt, die meist eine Laufbahn und besonders hohe Anforderungen an Ausbildung und Vertraulichkeit umfasst.

Beispielsatz: Die Staatsbeamten arbeiten daran, die Gesetze und Vorschriften des Landes umzusetzen.

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