Staatsbeamter


Eine Worttrennung gefunden

Staats · be · am · ter

Das Wort Staats­be­am­ter besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­be­am­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­be­am­ter" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Staatsbeamter ist eine Person, die in einem öffentlichen Dienstverhältnis steht und im Auftrag des Staates Aufgaben erfüllt. Diese Aufgaben können in verschiedenen Bereichen wie Verwaltung, Rechtsprechung oder Bildung liegen. Staatsbeamte sind oft für die Umsetzung von Gesetzen und politischen Entscheidungen verantwortlich. Die Tätigkeit erfolgt in der Regel auf Grundlage besonderer Rechtsvorschriften, die ihre Rechte und Pflichten regeln. Der Begriff setzt sich aus „Staat“ und „Beamter“ zusammen, wobei „Beamter“ eine Person bezeichnet, die in diesem speziellen öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis steht.

Beispielsatz: Der Staatsbeamter arbeitet daran, die öffentlichen Dienste effizient zu gestalten.

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