Staatsbesitz


Eine Worttrennung gefunden

Staats · be · sitz

Das Wort Staats­be­sitz besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­be­sitz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­be­sitz" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Staatsbesitz bezeichnet Eigentum, das im rechtlichen oder wirtschaftlichen Sinne dem Staat gehört. Es umfasst alle Vermögenswerte, die von staatlichen Institutionen verwaltet werden, wie zum Beispiel Immobilien, Unternehmen oder Infrastrukturen. Staatsbesitz wird oft genutzt, um öffentliche Dienstleistungen bereitzustellen oder wichtige Ressourcen zu verwalten. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Staat" (eine politische Einheit) und "Besitz" (Eigentum oder Vermögen) zusammen. In verschiedenen Ländern kann die Regelung und Verwaltung von Staatsbesitz unterschiedlich gehandhabt werden, wobei rechtliche Rahmenbedingungen und politische Überlegungen eine Rolle spielen.

Beispielsatz: Der Staatsbesitz umfasst alle Vermögenswerte, die im Eigentum des Staates stehen.

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