Staatsbürger


Eine Worttrennung gefunden

Staats · bür · ger

Das Wort Staats­bür­ger besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­bür­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­bür­ger" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein "Staatsbürger" ist eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Landes besitzt und dementsprechend gewisse Rechte und Pflichten innehat. Dabei handelt es sich um die männliche Singularform des Wortes. Staatsbürger haben das Recht auf politische Teilhabe, wie beispielsweise das Wahlrecht und die Möglichkeit zur Mitbestimmung in Politik und Gesellschaft. Gleichzeitig haben sie auch Pflichten, wie die Einhaltung der Gesetze, die Zahlung von Steuern und den Schutz und die Verteidigung des Staates. Staatsbürger sollten sich aktiv am öffentlichen Leben beteiligen und ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen.

Beispielsatz: Jeder Staatsbürger hat das Recht, an Wahlen teilzunehmen und seine Stimme zu erheben.

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