Staatsbürgerin


Eine Worttrennung gefunden

Staats · bür · ge · rin

Das Wort Staats­bür­ge­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­bür­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­bür­ge­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Staatsbürgerin ist eine weibliche Person, die die Staatsbürgerschaft eines bestimmten Landes besitzt. Sie ist rechtlich und politisch Teil des Staates und genießt alle Rechte und Pflichten, die mit der Staatsbürgerschaft einhergehen. Eine Staatsbürgerin kann durch Geburt, Abstammung oder Einbürgerung die Staatsbürgerschaft erlangt haben. Sie hat das Recht zu wählen, sich politisch zu engagieren und vom Staat Schutz und Unterstützung zu erhalten. Als Staatsbürgerin kann sie jedoch auch zu bestimmten Pflichten wie der Zahlung von Steuern und der Einhaltung von Gesetzen verpflichtet sein.

Beispielsatz: Die junge Frau ist stolz darauf, eine aktive Staatsbürgerin ihres Landes zu sein.

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