staatseigenen


Eine Worttrennung gefunden

staats · ei · ge · nen

Das Wort staats­ei­ge­nen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort staats­ei­ge­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "staats­ei­ge­nen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Staatseigenen" ist die Pluralform des Adjektivs "staatseigen". Es beschreibt etwas, das dem Staat als Eigentum gehört oder von ihm kontrolliert wird. Im Falle von staatseigenen Unternehmen bedeutet dies, dass der Staat die Mehrheitsbeteiligung oder das vollständige Eigentum an diesen Unternehmen hat und sie somit direkt kontrolliert. Der Begriff "staatseigenen" wird häufig verwendet, um Eigenschaften von Unternehmen, Ressourcen oder Einrichtungen zu beschreiben, die im Besitz oder unter der Kontrolle des Staates stehen.

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