staatseigener


Eine Worttrennung gefunden

staats · ei · ge · ner

Das Wort staats­ei­ge­ner besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort staats­ei­ge­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "staats­ei­ge­ner" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Adjektiv "staatseigener" bezieht sich auf etwas, das dem Staat gehört oder unter staatlicher Kontrolle steht. Es wird verwendet, um zu beschreiben, dass bestimmte Unternehmen, Ressourcen oder Infrastrukturen sich im Besitz oder unter der Verwaltung des Staates befinden. Diese Form des Eigentums impliziert normalerweise, dass der Staat direkten Einfluss auf die Entscheidungen und Betriebsabläufe hat. In diesem Zusammenhang kann auch von "staatlicher Eigentum" gesprochen werden, wenn das Wort in der Grundform verwendet wird.

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